#Anwalt für Datenschutzrecht
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kilianlenard · 2 years ago
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Nehmen wir an, Sie sind der Inhaber eines sich entwickelnden Unternehmens. In diesem Fall müssen Sie die strengen neuen Datenschutzanforderungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes von 2018 befolgen. Lesen Sie den vollständigen Blog für weitere Informationen.
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nuttyblizzardflower · 3 months ago
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Rechtsanwälte: IT-Recht München und in der Nähe im Stadtbranchenbuch München 13 Einträge
Inhaltverzeichnis
Frankfurt am Main: IT und Datenschutz
Wissenschaftliche Mitarbeiter w/m/d IT-Recht Datenschutzrecht
Jetzt Kontakt aufnehmen: Unsere Rechtsanwälte für IT-, IP- und Internetrecht sind für Sie da
Sammeln Sie kostenlos Bewertungen Ihrer Kunden zu Ihrem Unternehmen mit ShopVote. Selbstverständlich haften wir als Rechtsanwälte im Rahmen unserer anwaltlichen Sorgfaltspflichten für die Inhalte unserer Rechtstexte wie auch für sonstige vertraglich geschuldete Beratungsleistungen. Mit diesem elektronischen Textkonfigurator können Sie für jede vorgegebene Verarbeitungstätigkeit einen entsprechenden Eintrag erstellen.
Frankfurt am Main: IT und Datenschutz
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Von einem „juristischen Mitarbeiter“ (dies stellt jeweils keinerlei geschützte Berufsbezeichnung dar) oder gar von einem bloßen Service-Mitarbeiter. Unsere spezialisierten Anwälte bieten Ihnen im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung schnell und unbürokratisch eine Ersteinschätzung – unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. Die gemeinsam mit Wonderlink konzipierte DSGVO-konforme Linkbaum-Lösung bietet hier Abhilfe. Auf einer eigenen Zwischenseite können Unternehmer alle relevanten Links bündeln und gleichzeitig die erforderlichen Rechtstexte für ihre Social-Media-Profile einbinden. Solche - an das jeweilige Landesrecht angepasste - Texte stellen wir Ihnen gerne bereit.
Wissenschaftliche Mitarbeiter w/m/d IT-Recht Datenschutzrecht
Ob Pflegeverträge oder Beratungsvereinbarungen – wir sorgen dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.
Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für IT- und Internetrecht bleiben für Sie immer auf dem neuesten Stand.
Unternehmen, die in der Regel mehr als neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, haben einen Datenschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen.
Analytisches Denken, eigenverantwortliches Arbeiten und Zuverlässigkeit sind ebenso wichtig wie die Fähigkeit, komplexe Inhalte klar kommunizieren zu können.
Das „autonome“ Fahren bildet den Schulterschluss zum Verkehrsrecht.
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Dabei setzen wir auf rechtssichere, individuelle und wirtschaftliche Lösungen. Datenschutz und Datensicherheit gewinnen in Zeiten unbegrenzter Datenerfassungsmöglichkeiten zunehmend an Bedeutung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen, ob Datenschutzkonzepte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und entwickeln neue und pragmatische Ansätze. Wenden Sie sich an Ihren Anwalt für Internetrecht, wenn Sie Rechtssicherheit für Ihr Business wünschen. Gewerblicher Rechtsschutz, Markenrechte oder Vertragsregelungen dienen mithin nicht nur Ihrer wirtschaftlichen Zukunft im Internet, sondern stehen auch für das Vertrauen in einen fairen Wettbewerb. In unserer Kanzlei bei Baden-Baden erhalten Sie die nötige fachübergreifende Unterstützung.
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Der Gedanke hinter dem Verbraucherrecht ist, dass Verbraucher häufig nicht die Möglichkeit haben, ihre Wahl in Ruhe zu überdenken und Kaufentscheidungen ohne die Möglichkeit einer echten Inaugenscheinnahme getätigt werden. Das Internetrecht, das auch als Onlinerecht bezeichnet wird, ist ein sehr vielschichtiges Feld, das sich aus einer Schnittmenge unterschiedlicher Rechtsgebiete zusammensetzt. Allen voran sind dabei neben dem Zivilrecht das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Namens- und Markenrecht, das Medien- und Rundfunkrecht sowie Datenschutz und Telekommunikationsrecht zu nennen. Die Planung eines IT-Outsourcings sollte unbedingt auch die Nachteile, wie die jederzeitige Abhängigkeit des Outsourcinggebers vom Dienstleister  erkennen und kontrollieren können.
Unser Fachanwalt für IT-Recht verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf diesem Gebiet und berät Sie in allen IT-nahen Rechtsfragen rund um Ihr Business. Im Mittelpunkt steht dabei die Gestaltung und Prüfung von Software-Verträgen, wie insbesondere Softwareentwicklungsverträgen, Webdesignverträgen, IT-Mietverträgen sowie Wartungs- und Supportverträgen in deutscher und englischer Sprache. Für Ihren Internetauftritt erstellen wir im Internetrecht neben dem Impressum die erforderlichen Rechtstexte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Widerrufsbelehrungen. Im Datenschutzrecht prüfen wir Ihren Internetauftritt und entwerfen für Sie sämtliche erforderlichen Materialien wie beispielsweise Datenschutzerklärungen und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen.
Rechtsanwälte https://kanzlei-kraemer.com/rechtsanwalt-fachanwalt-im-it-recht/fachanwalt-it-recht/ für Datenschutzrecht helfen Ihnen bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Moderne Berater mit Blick auf Effizienz und Effektivität, und zwar vollkommen unkompliziert. Als mutmaßlichen Hintergrund der Hacker-Attacke vermutet man, dass westliche Wirtschaftsgeheimnisse ausgespäht werden sollten. Es wurde zwar ein Sicherheitsupdate angeboten, allerdings sorgte dies nicht flächendeckend für eine Lösung.
Tipps und Hinweise finden Sie in unserem Artikel "Den passenden Fachanwaltslehrgang finden". Gerne unterstütze ich Sie dabei, die rechtlichen Vorgaben der Digitalisierung und des Tagesgeschäfts problemlos miteinander zu vereinbaren. Aber auch bei Privatpersonen ist die Nutzung des Internets aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Demzufolge werden sie regelmäßig mit rechtlich relevanten Begleitumständen konfrontiert, bei denen eine anwaltliche Beratung helfen kann.
Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht. Im Anwaltsberuf ist weiterhin die Erfahrung entscheidend, also wie lange ein Rechtsanwalt bereits als solcher aktiv ist und in welchem Lebensalter er sich befindet. Ein Rechtsanwalt kann sich aber auch an die Bestimmungen im bürgerlichen Recht halten, wenn im Vorfeld keinerlei Vereinbarungen zu den Gebühren getroffen wurden. Dafür sind allerdings seit 2006 außergerichtliche Beratungen gänzlich über eine Gebührenvereinbahrungen abzurechnen. Im Informationstechnologierecht (IT-Recht) hat der Anwalt 50 Fälle aus den in § 14k (siehe oben) genannten Bereichen zu bearbeiten. Die Fälle müssen sich auf die Bereiche des § 14k Nr. 1 und 2 sowie auf einen weiteren Bereich des § 14k beziehen.
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Mein Name ist Dr. Oliver Daum und ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht aus Kiel mit bundesweitem Tätigkeitsbereich. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und steigender Preise ist es wichtig, laufende Kosten zu minimieren. Daher haben wir für unsere Mandanten einen hohen Rabatt beim Payment-Dienstleister Nexi Checkout ausgehandelt.
Sind weitere unautorisierte Verwendungen des Namens zu befürchten, kann aufgrund des Namensrechts auf Unterlassung geklagt werden. Es ist daher ratsam, die bestehenden AGB turnusmäßig zu überprüfen und anzupassen, um Abmahnungen und fehlerhafte Klauseln zu vermeiden. Von einer Nutzung fremder AGB ist dringend abzuraten, da diese in der Regel auf die individuelle Situation des Verwenders zugeschnitten sind und deshalb nicht zwingend  auch für das eigene Unternehmen gelten. Aus Sicht des Unternehmers bestehen weitreichende Aufklärungspflichten über das Widerrufsrecht gegenüber den Verbrauchern.
Das IT-Recht alleine ist jedoch bereits so umfangreich, dass es nahezu ausgeschlossen ist, neben dem IT-Recht noch andere nicht naheliegende Rechtsgebiete zu bearbeiten. Ein Fachanwalt darf übrigens in Deutschland nur maximal drei Fachanwaltstitel besitzen. Fragen Sie ihn nach seinen bisherigen Erfahrungen in dem Sie betreffenden Rechtsfall.
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glitterypaintertale · 3 months ago
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IP IT-Recht Tätigkeit, Perspektiven & Gehalt
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FACHANWALT FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ MARIS IN OBERHAUSEN
Rechtsanwälte: IT-Recht
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Der "Fachanwalt für IT-Recht" kann dabei nach der Bundesrechtsanwaltsordnung seit Ende des Jahres 2006 verliehen werden. So bedarf die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt für IT-Recht unmittelbar vor Antragstellung einmal eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt. Während meiner Ende des Jahres 2023 beendeten Tätigkeit als Rechtsanwalt war ich auch "Fachanwalt für IT-Recht".
FACHANWALT FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ MARIS IN OBERHAUSEN
Alleiniger Zweck dieser Datenverarbeitung ist die Speicherung der vorgenommenen Einstellungen. Auch Auseinandersetzungen im Bereich des Urheberrechts insbesondere im Filesharing werden wesentlich durch die Rechtsprechung des BGH geprägt. Wer die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast richtig erfassen will, muss zwingend die Entscheidungsgründe kennen.
Rechtsanwälte: IT-Recht
Im Mittelpunkt des Informationstechnologierechts, in der Kurzform auch IT-Recht fachanwalt it recht genannt, stehen gesetzliche Regelungen in Verbindung mit der elektronischen Verarbeitung von Daten. Allerdings besteht in Deutschland kein eigenständiges Gesetz zu diesem Rechtsgebiet. Vielmehr besteht das IT-Recht aus unterschiedlichsten gesetzlichen Regelungen und Vorschriften. In dieser Hinsicht bestehen sowohl Verbindungen zum Urheberrecht als auch zum gewerblichen ...
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Sollten Sie Hilfe bei Ihrer Suche nach dem richtigen Anwalt für IT-Recht benötigen, helfen wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich.
Die rechtlichen Beziehungen zum Endnutzer und zum Anbieter der Appstores dürfen nicht vergessen werden und müssen ebenfalls ausführlich überprüft werden.
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- dann teilen Sie uns dies bitte mit ([email protected]). Wir werden uns gerne mit Ihnen in Verbindung setzen und versuchen ein noch attraktiveres Angebot für Sie zu erstellen. Die hoch umstrittene und in den Medien vielfach kommentierte EU-Urheberrechtsreform hat die Dimensionen der Konflikte zwischen Urhebern, Verwertern, Plattformen und Nutzern gezeigt. Urheberrechtsverletzungen finden ständig und überall im Netz statt, insbesondere durch Filesharing, Kopien von Fotos und Videos und unberechtigte Übernahme von Musik. Wir kennen uns aus und helfen Ihnen durch den Urheberrechts-Dschungel Internet.
Auf bekannten Bewertungsplattformen – wir helfen Ihnen, Ihre Reputation im Netz zu schützen. So haben wir für unsere Mandanten bereits viele negative Bewertungen, Kommentare oder Google Einträge erfolgreich löschen lassen. Für unsere Mandanten haben wir bereits in der Vergangenheit viele komplexe IT-Projekte begleitet. Doch es geht auch um IT-Sicherheit, Datenschutzrecht, Wartung und Pflege der Software.
Dabei geben wir die relevanten Antworten in einem JA/NEIN-System mit zahlreichen Auswahlmöglichkeiten vor. Bei festgestellten Fehlern – sei es durch Übertragungsprobleme, beschädigte Seiten oder Serverausfälle – informieren wir Sie umgehend per E-Mail. Bei Nutzung unserer Datenschnittstelle überprüfen wir im Rahmen unserer Pakete Ihre verwendeten Rechtstexte (AGB, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung & -formular) mehrmals täglich softwarebasiert auf Aktualität und Fehlerfreiheit. Darüber hinaus erweitern wir unser Portfolio an Datenschnittstellen kontinuierlich. Sollte Ihre gewünschte Datenschnittstelle nicht dabei sein, sprechen Sie uns gerne darauf an. Dokumentieren Sie mit unserem AGB-Logo die Verwendung von anwaltlich erstellten, gesetzeskonformen Rechtstexten und Pflichtangaben - als vertrauensbildende Maßnahme.
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Greifen Sie auf ein breites Angebot an Fachliteratur aus der jurisAllianz sowie Primärquellen wie Gesetze und Rechtsprechung zu. Unsere Rechtsanwälte in Düsseldorf arbeiten für Sie schnell, transparent sowie effektiv, sofern geboten unkonventionell sowie schlagkräftig deutschlandweit. Wir vertreten KI-Unternehmen und beraten im KI Recht zum rechtskonformen Einsatz neuer Lösungen.
Wir bieten Ihnen allerdings neben diesem konfrontativen Ansatz auch alternative Konfliktlösungen, die Arbitration und Mediation an. Ziel ist, die wirtschaftlich bestmögliche Lösung für unsere Mandanten zu erreichen. Wir unterstützen deshalb überzeugt zur weiteren Effizienz auch Legal Tech.
Unsere spezialisierten Rechtsanwälte mit langjähriger Berufserfahrung sorgen für Ihre Absicherung und Beratung auf höchstem Niveau. In den Bereichen des E-Commerce-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechts tätig und Marktführer unter den Kanzleien im Bereich dauerhafter rechtlicher Betreuung von Online-Händlern. Sie haben eine zündende Idee oder bereits ein neues IT-Projekt entwickelt und möchten nun ein Start-Up gründen? Oder aber Sie haben Interesse am Kauf eines innovativen, vielversprechenden IT-Unternehmens? Unser Partner Michael Beuger hat jahrzehntelange Erfahrung mit der Gründung von Gesellschaften sowie dem Bereich Mergers & Acquisitions (M&A) und berät Sie gern.
Sie pflegt weiter den fachlichen Austausch zu Verbänden und Institu­tionen mit ähnlicher Interes­senlage, z. Dem Verlag Dr. Otto Schmidt (mit dem IT-Rechts­berater (ITRB) und COMPUTE­RUNDRECHT (CR) sowie dem Beckverlag (u. a. mit MMR). Die regelmäßigen Veranstal­tungen der Arbeits­ge­mein­schaft bieten den Rahmen für persön­lichen Austausch und Fortbildung der Mitglieder sowohl auf lokaler als auch überre­gionaler Ebene.
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b2bcybersecurity · 1 year ago
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Tesla: Mitarbeiter gab wohl 100 GByte Daten weiter
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Laut einer Meldung des Handelsblatts will ein Ex-Mitarbeiter von Tesla 100 GByte Daten entwendet haben und hat diese der Redaktion übergeben. Der Informat wirft Tesla vor, dass der Konzern seine Daten und die der Kunden zu schlecht schütze. Tesla reagierte nicht auf die Fragen des Handelsblatt, sondern gab nur eine eigene Erklärung ab. Anscheindend nutzt Tesla keine Schutztechnik wie DLP - Data Leakage Prevention oder sie funktioniert nicht besonders gut. Tesla hat dem Handelsblatt schriftlich erklärt, dass ein verärgerter Mitarbeiter illegal Daten aus dem Konzern entwendet habe. Insgesamt 100 GByte Daten, die wohl aus dem Projektplanungsbereich stammen, hat der Ex-Tesla-Mitarbeiter an das Handelsblatt übergeben. Seine Intention: der Tesla-Konzern würde seine Daten und die aller Kunden nur unzureichend gegen fremde Zugriffe oder Angriffe schützen. Durch seinen Datendiebstahl will er wohl belegen, wie einfach das bei Tesla geht. 100 GByte echte Tesla-Daten? Tesla hat dem Handelsblatt nur kurz auf eine Anfrage geantwortet. So seien die Daten von einem verärgerten, ehemaliger Mitarbeiter gestohlen worden. Der ehemalige Servicetechniker soll dazu seinen Zugang missbraucht haben. Auf diese Weise soll er die Informationen exfiltriert haben. So lautete Teslas Antwort durch den Konzernanwalt Joseph Alm. Tesla wolle rechtliche Schritte einleiten. Auf weitere vom Handelsblatt gestellte Fragen ging Tesla allerdings nicht ein. Die Anwort des Anwalts lässt aber vermuten, dass die gelieferten Daten wohl doch echt sind. Tesla verlangt Datenschutz vom Handelsblatt Teslas hat zwar keine einzige Frage des Handelsblatt beantwortet, aber das hält den Konzern nicht davon dem Handelsblatt die DSGVO zu erklären. So schrieb der Anwalt: "Wie Sie wissen, ist die Verwendung illegal beschaffter Daten für die Medienberichterstattung nur unter außergewöhnlichen Umständen zulässig. Schon der Besitz solcher Daten ohne entsprechende Begründung verstößt u.a. gegen das Datenschutzrecht. Und ein unsachgemäßer Umgang mit diesen Informationen setzt Empfänger wie das Handelsblatt u.a. der Haftung für die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, des Datenschutzrechts und des Umgangs mit gestohlenen Daten aus. Sind solche sensiblen Daten in Ihrem Besitz, müssen Sie diese auch sorgfältig gegen weiteren Missbrauch schützen. Bitte senden Sie uns zu diesem Zweck eine Kopie dieser Informationen, löschen Sie alle anderen Kopien unverzüglich und bestätigen Sie uns, dass Sie dies getan haben." so Tesla. Kurz gesagt: Auch wenn Tesla die Datenentnahme selbst nicht verhindern konnte und man noch nicht einmal sicher ist, dass es sich um Teslas Daten handelt, soll das Handelsblatt alle Daten übergeben und die Kopien löschen. Das alles klingt nach einen typischen Vorgehen für Tesla. Es wird sich zeigen, ob der Whistleblower noch mehr zu sagen hat.   Passende Artikel zum Thema Lesen Sie den ganzen Artikel
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dermontag · 3 years ago
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Datenschutz ist für die einen ein wichtiges und notwendiges Übel - für die anderen spannend und geschäftsfördernd. Tim Wybitul gehört zur zweiten Seite. Er ist einer der erfolgreichsten Fachanwälte für Datenschutzrecht. Ein Fachgebiet, auf dem er Augenmaß anmahnt. Früher wollte Tim Wybitul IT studieren. Dann aber hat ihn sein Bruder - nicht ganz zu Unrecht, wie Wybitul schmunzelt - darauf hingewiesen, dass er kein Mathe könne. Ein guter Hinweis, denn heute ist Tim Wybitul Partner bei Latham & Watkins und einer der bekanntesten Anwälte für Datenschutz in Deutschland. Es sei ein spannendes Rechtsgebiet, weil es technisch anspruchsvoll sei. Und finanziell sei das Gebiet von enorm hoher Bedeutung. "Es geht bei Daten schlichtweg um Geld", sagt Wybitul im ntv-Podcast "So techt Deutschland". Genauer gesagt geht es sogar um Milliarden. 2021 haben die Behörden Rekordsummen an Bußgeldern verhängt. "Das war auch das, was alle Experten erwartet haben", meint Wybitul. Im Mai 2018 ist EU-weit die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Tim Wybitul hat sich als Anwalt auf Datenschutzrecht spezialisiert. (Foto: Latham & Watkins) Das Risiko für Unternehmen ein Bußgeld zu riskieren, sei seitdem sehr real, meint Wybitul. Dazu komme die Möglichkeit auf Schadenersatz verklagt zu werden. So haben die Verbraucher mitbekommen, "wenn jemand meine Daten unzulässig verarbeitet, kann ich daraus Schadenersatzforderungen ableiten", erklärt der Datenschutz-Anwalt. "Die Gerichte pendeln sich gerade so bei Beträgen von bis zu 5.000 Euro pro Fall ein." Wenn bei einem Unternehmen eine Datenpanne Hunderte oder Tausende Kunden betrifft, kann das sehr teuer werden. "Das sind Beträge, die auch größere Unternehmen umschmeißen können." Die Einführung der DSGVO hatte Wybitul seinerseits für richtig empfunden. "Ich halte Datenschutz für sehr wichtig. Ich glaube auch, so wie er vor 2018 gelebt wurde, war es an vielen Stellen sicherlich zu wenig", ist der Experte überzeugt. Trotzdem mahnt er Augenmaß an. "Ich habe den Eindruck, dass die Datenschutzbehörden mittlerweile an vielen Stellen sich ein kleines bisschen von der wirtschaftlichen Realität entkoppeln." Ein gutes Beispiel dafür ist für den Anwalt die Corona-Pandemie. Die Frage, ob Gesundheitsschutz oder Datenschutz wichtiger ist, wurde für Wybitul zu häufig mit Datenschutz beantwortet. So techt Deutschland In "So techt Deutschland" haken die ntv-Moderatoren Frauke Holzmeier und Andreas Laukat bei Gründern, Investoren, Politikern und Unternehmern nach, wie es um den Technologie-Standort Deutschland bestellt ist. Alle Folgen finden Sie in der ntv-App, bei Audio Now, Apple Podcasts, und Spotify. Auch bei Amazon Music und Google Podcast werden Sie fündig. *Datenschutz
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patentanwalt-reinert · 6 years ago
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Rechtsportale gibt es viele im Netz. Nur wenige bieten eine solche Vielfalt wie das Juraforum.de. Und das begann schon seit der Gründung 2003, als es das Internet gerade erst seit ein paar Jahren für den Hausgebrauch gab. Hier gibt es viele Informationen und Hilfestellungen für Jurastudenten und Rechtsinteressierte. In eigenen Foren und Online-Nachschlagewerken werden verschiedene Rechtsfragen behandelt, vom Strafrecht über Versicherungsrecht bis hin zu Schul- und Bildungsrecht. Hier finden Besucher nahezu für jedes Rechtsgebiet Informationen und seien es noch so spezielle Felder wie zum Beispiel im Urheberrecht oder Erbrecht. Eine übersichtlich gestaltete Anwaltssuche ermittelt schnell die passenden Experten nach Rechtsgebieten und nach Regionen. Eine Online-Rechtsberatung und ein direkter Dokumenten-Download ist über diese Seite möglich. Informationen zu und Suche nach bestimmten Urteilen und Gesetzen vervollständigen das umfassende Angebot. Übersichtliche und nutzerfreundliche Gestaltung Inzwischen hat die Seite eine siebenstellige Zahl an Besuchen (Visits) pro Monat und zählt zu den großen deutschen Netzseiten zum Thema Recht. Ein Thema von großer Bedeutung für jede Gesellschaft. Hier gibt es immer wieder viele Unklarheiten und Streitigkeiten, die sich unterschiedlich auslegen lassen. Dazu noch eine Reihe von sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffen. Das alles macht Jura zu einem besonders schwierigen Studienfach. Die vielzitierten Otto-Normal-Verbraucher, die normalerweise keine juristische Grundbildung haben, greifen auf vielen Gebieten auf die Hilfe der juristisch studierten zurück. Mit der übersichtlich gestalteten Seite Juraforum.de führt das schon seit über 15 Jahren schnell zum Erfolg. Das betrifft die interessierten Bürger, die gerade ein Rechtsproblem zu bewältigen haben, das betrifft die Leute, die gerade einen Fachanwalt in der nahen Region suchen, das betrifft ebenfalls die Jurastudenten vor einer Prüfung, die noch spezielle Tipps brauchen. Die Seite bietet weiterhin eine umfangreiche Urteils- und Gesetzdatenbank, ein Schlagwort-Lexikon mit den üblichen wichtigen Rechtsbegriffen zum Beispiel bei Urteilen und über 100 verschiedene Rechtsforen. Das geht von aktuellen juristischen Diskussionen über politische Themen bis hin zu nahezu allen Rechtsgebieten. Ob Adoptionsrecht, Datenschutzrecht oder Markenrecht, ob Beamtenrecht, Presserecht oder Wettbewerbsrecht. Gar nicht zu reden von den Klassikern wie Strafrecht oder allgemeines Bürgerliches Recht. Eine online-Rechtsberatung finden die Besucher ebenfalls auf der Seite. Bei dieser neueren Form der Beratung kommuniziert ein Mandant ausschließlich über Internet mit einem Anwalt. Berufsrechtlich gelten hier dieselben Vorschriften wie für die klassische Rechtsberatung in der Kanzlei. Zu dieser kommt es in den meisten Fällen erst später, der erste Kontakt erfolgt schnell und unkompliziert übers Netz. Praktisch läuft das so ab: Besucher stellen eine Frage, bestimmen einen Preis und erhalten Antwort von einem Fachanwalt zu diesem Preis. An dieser Stelle taucht übrigens ein relativ neues Rechtsproblem auf: Das nach Datenschutz und Sicherheitsstandards im Netz. Um die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht zu gewährleisten, sind bestimmte Verschlüsselungstechniken einzuhalten. Diese technischen Maßnahmen im Internetrecht haben mit der eigentlichen Online-Rechtsberatung allerdings nichts zu tun. Die Menüleiste im Einzelnen Abschließend nochmals die Details zur Gliederung der Menüleiste auf der Seite: Unter dem Punkt NEWS erhalten Besucher allerlei Informationen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie zum Beispiel Arbeits-, Verkehrs-, oder Mietrecht, zu Wirtschafts- und Steuerrecht, Familien- und Erbrecht oder zum relativ neuen Gebiet Internetrecht. Ebenso finden sich hier allgemeine Rechtstipps und Neuigkeiten zu Kanzleien. Der Punkt JURAFOREN bietet einen Treffpunkt für alle juristisch interessierten, fertige Juristen und Jurastudenten. Die finden hier eine breite Palette an juristischen Themen und Problematiken, über die sie fachsimpeln, sich austauschen und Informationen erhalten. Spezielle themenrelevante Examenstipps für Jurastudenten sind ebenfalls unter diesem Punkt. Die Punkte URTEILE und GESETZE umfassen eine umfangreiche Datenbank zur Recherche, der RATGEBER behandelt verschiedene Rechtsgebiete zum direkt Anklicken, die ANWALTSSUCHE ist klar und übersichtlich gegliedert nach Rechtsgebieten oder/ und Orten, über die RECHTSBERATUNG lässt sich für die registrierten Mitglieder mit Account eine Frage stellen, ein Preis festlegen und wählen, ob die Frage öffentlich sichtbar sein darf oder nicht. Unter dem letzten Menüpunkt VORLAGEN finden interessierte Besucher eine große Auswahl an Vertragsmuster und Vorlagen zum direkten Download. Das Muster ist vor der Verwendung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater nochmals individuell zu prüfen und gegebenenfalls an neueste aktuelle Änderungen anzupassen. Treffpunkt für Rechtsliebhaber Das Juraforum.de ist ein hochinteressanter Treffpunkt für Juristen, Jurastudenten und rechtsinteressierte Bürger. Die Nutzerfreundlichkeit (neudeutsch: Usability) ist sehr hoch und unterscheidet sich deutlich von vergleichbaren Rechtsportalen. Interessierte Besucher werden förmlich zum Verweilen eingeladen, weil es hier viel zu entdecken gibt. Insofern verwundert der Erfolg von dieser Seite nicht. Sie ist übersichtlich gestaltet und interessierte Besucher finden schnell, was sie suchen. Die Jurastudenten finden hier viel Unterstützung und gute Tipps, die vielen unterschiedlichen Rechtsforen bieten eine Plattform für Gleichgesinnte (ob Jurist oder juristisch interessiert) und der Service wie Anwaltssuche oder Vorlagen-Download ist ausgesprochen praktisch. Das alles hilft bei dem bekannten Lebensproblem der Rechthaberei, die ein gewisser Muhammad Ali vor rund einem halben Jahrhundert selbstbewusst wie folgt beschrieb: Ich weiß nicht immer wovon ich rede, aber ich weiß, dass ich recht habe. So denken viele Menschen in unserer Gesellschaft und sind oft überrascht, dass ihr persönliches Rechtsempfinden nicht automatisch mit den gültigen Gesetzen eines Rechtsstaates übereinstimmt. Was auch daran liegen könnte, dass sie die falschen Rechtsportale im Netz besucht haben. Foto (oben): Shutterstock
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melbynews-blog · 6 years ago
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Flurschaden für den Bürger und Mittelstand – Chance für Datenkraken und Phishing › Die Unbestechlichen
Neuer Beitrag veröffentlicht bei https://melby.de/flurschaden-fuer-den-buerger-und-mittelstand-chance-fuer-datenkraken-und-phishing-die-unbestechlichen/
Flurschaden für den Bürger und Mittelstand – Chance für Datenkraken und Phishing › Die Unbestechlichen
Der Staub legt sich langsam, wie nach einem humanitären US-Angriff zum Schutz der bedrohten Bevölkerung, tastet sich dieselbe vorsichtig aus den Trümmern, klettert auf die Überbleibsel der Welt von gestern und schaut sich um.
Nach anderthalb Wochen DSGVO kann man getrost sagen: Grandios gescheitert. Operation gelungen, Patient tot. Die Reaktionen reichen von bitterem Humor, Verzweiflung bis purem Zorn.
  Datenkraken nutzen die DSGVO zu ihrem Vorteil
Die berühmten „Datenkraken“ Google, Facebook, Amazon & Co werden keineswegs gebändigt, sondern profitieren noch von alldem. Facebook kündigte mit großem Tamtam an, sich den Regeln der DSGVO gewissenhaft zu unterwerfen. Dazu bekommt der Nutzer neue Auswahlmöglichkeiten, um den Datenzugriff für „Microtargeting“ zu reduzieren. Allen schönen Worten zum Trotz wird Facebook weiterhin Menschen analysieren und auswerten, um seinen Werbekunden genau die richtigen Zielgruppen vor die Reklameflinte zu schieben.
Ganz harmlos verpackt Facebook in dem ganzen Datennutzungs-Erlaubniswust aber die Einwilligung zur automatischen Gesichtserkennung. Genau dieses Feature war bislang in der EU auf Gegenwehr gestoßen und löste ziemliche Empörung aus. Nun rechnet Facebook – nicht einmal zu Unrecht – damit, dass viele Nutzer schon ermüdet von den ständigen Datenschutz-Mails, einfach alles mögliche erlauben und nicht mehr allzu sorgfältig die Optionen durchforsten. Während in den USA eine milliardenschwere Sammelklage gegen diese Gesichtserkennung läuft, wird sie in der EU nun im Zuge der DSGVO auf leisen Pfötchen freiwillig hereingelassen.
  Für den eigentlich schützenswerten Bürger der Horror
Die Effekte der DSGVO sind erschreckend und zeugen davon, was die bestürzten Parlamentarier einen Tag vor dem Inkrafttreten des Datenschutzwahnsinns selbst bemerkten: Sie hatten keine Ahnung, was sie verabschiedet – bzw. nicht verhindert – haben. Zu viele Seiten zu lesen, keine Lust das Konvolut durchzuarbeiten, was soll’s? Abnicken, hallamarsch.
Am Donnerstag letzter Woche wachten plötzlich Politiker der C-Parteien auf und verlangten hektisch ein Blitzgesetz, um die schlimmsten Auswüchse dieses Blödsinns noch irgendwie einzufangen.
Während in Österreich von vorneherein Privatleute, Handwerker und Freiberufler erst bei systematischen Verstößen mit deftigen Strafen rechnen müssen, bekam der brave Kötermichel gleich die volle Packung: Bei Verstoß gleich entweder 4% des globalen Jahresumsatzes (das kann den kleinen Mann kaum wirklich schrecken) oder 20 Millionen Euro – je nachdem, was höher ist. Abgesegnet von unseren Volksvertretern.
Entsprechende Panik machte sich am 25. Mai breit. Die Datenmonsterverordnung führten zu teilweise kuriosen, aber auch traurigen Auswirkungen.
Dutzende Webseiten ausländischer Zeitungen aus den Staaten waren für Europäer nicht mehr erreichbar. Andere Länder kümmern sich zum Teil überhaupt nicht darum. Man wird mit einem freundlichen Hinweis einfach ausgesperrt, sobald der angepeilte Server eine IP aus der EU, sicherheitshalber auch noch ein paar Länder drumherum (z. B. Island und Norwegen) erkennt.
  DSGVO: Schrecken der kleinen Mittelständler
In Deutschland treibt die neue Datenschutzverordnung vor allem die Kleinunternehmer und kleineren Mittelständler zur blanken Verzweiflung. Kleine Firmen, die sich einen Kundenstamm von zwischen 50 und 10.000 Kunden haben wissen überhaupt nicht, wie sie es schaffen sollen alle diese Kunden anzuschreiben – oder ob sie das gar nicht müssen. Sie laufen auf die Seminare der örtlichen IHKs, die ihnen aber auch nur allgemeine Erklärungen anbieten, aber keine Zeit haben, sich um jeden Betrieb im Einzelnen zu kümmern. Fachkundige Anwälte sind für die meisten unbezahlbar und im Übrigen vollkommen ausgebucht.
Manche sind einfach dazu übergegangen, bei anderen Webseiten die so etwas ähnliches machen wie der eigene Betrieb, einfach abzukupfern und zu hoffen, dass das Heer der Abmahnanwälte nicht so genau hinschaut.
Der Aufwand ist nicht unbeträchtlich: Die DSGVO regelt, dass Unternehmen künftig die Daten ihrer Kunden sicher verwalten müssen und sie nicht mehr ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken weitergeben dürfen; dass sie zudem Auskunft geben müssen, inwiefern Dritte die Kundendaten ebenfalls nutzen und wo sie gespeichert werden. Auf Kundenwunsch müssen sie die Kundendaten löschen.
Daten sind das Öl des 21. Jahrhunderts, heißt es. Und man muss die Bürger vor den bösen Datenausbeutern schützen, damit ihre Daten nicht benutzt und für kommerzielle Zwecke missbraucht werden.
Das Heer der kleinen Firmen, deren Besitzer kurz vor dem Ruhestand sind, den kleinen Laden noch aus Freude an der Sache und/oder Zubrot zur Rente betrieben haben, keinen Nachfolger für ihr Geschäft bekommen oder aus Idealismus als Gemeinschaft mit viel Zeit und Privatgeld eine gemeinnützige Sache betrieben haben, diese große Zahl an wertvollen Menschen und besonderen, kleinen Firmen und Blogs gibt nun zum Teil auf.
  Ein Stück Wirtschafts- und Kulturgeschichte des 21 Jahrhunderts stirbt mit den kleinen Blogs
Nun, die großen Datenkraken haben, wie bereits bemerkt, Bataillone teurer Fachjuristen und ihre Schäfchen im Trockenen. Wie steht es aber um den Bürger selbst? Hat die Politik, die uns ja die großartige DSVGO geschenkt hat, überhaupt auf dem Schirm, dass die Bürger nicht nur aus schutzbedürftigen Konsumenten bestehen, sondern auch aus Wirtschaft- und Handel-Treibenden? Also, in der weitaus überwiegenden Zahl diejenigen, die bekanntermaßen ja andauernd durch schamlosen, ausufernden Datenmissbrauch auffallen und endlich einmal mit drakonischen 20-Millionen-Strafen zur Raison gebracht werden müssen.
Der kleine Ladenbesitzer, die Hundepension, der Bäcker oder Metzger, Fußballvereine, Senioren-Wanderclubs oder die Tanzveranstalter und regionale Ausrichter von Events, Kindergärten und Backesfest-Organisatoren, Schulleitungen wie auch Schützenvereine und Regionalzeitungen.Den Familien mit Täuflingen darf nicht mehr gratuliert werden und den 80jährigen Jubilaren. Silberne, goldene und diamantene Hochzeiten fallen unter „personenbezogene Daten“. Sogar Sportwettkampfergebnisse dürfen nicht mehr kundgetan werden, weder auf der Vereins- Webseite, noch im Lokalblättchen.
Jeder noch so kleine Brauchtumsverein oder Bastelgruppe mit Blog muss wochenlang nachlesen, Rat suchen, den überlasteten Hobby-Webseiten-Administrator anflehen, ob er nicht weiterhelfen kann. Sollen sie selbst bei ihrem Webhoster nachforschen, wo der die Daten speichert? Aber selbst wenn der Auskunft gibt, verstehen sie das auch? Wie sollen sie Datenspeicherpläne und Löschpläne erstellen? Und selbst wenn man einen Anwalt zu Rate zieht, versteht man nicht, was der einem sagt. Anrufen ist sinnlos, weil man ihn nicht an die Leitung bekommt. Und könnte der Anwalt sich vielleicht auch irren? Kann man überhaupt noch riskieren, einen Newsletter zu verschicken?
  Das vielfältige Angebot wird kleiner und begünstigt gerade die Großen
Öffentliche Verkehrsgesellschaften, die Bus- und S-Bahntickets online verkauft haben, mussten die Shops schließen. Bereits gekaufte Tickets können nicht mehr abgefahren werden.
Online Communities und Foren, die Nutzerdaten speichern, sind bis auf Weiteres nicht mehr erreichbar. Viele Online-Videospiele („Super Monday Night Combat“, „Ragnarok Online“) sind nicht mehr zugänglich. Es lohnt sich bei dem Datenschutzaufwand einfach nicht mehr.
  Private Blogs schließen zuhauf oder stellen erst einmal einen Pappdeckel ein, der erklärt, man wolle vorsichtshalber erst abwarten, wie sich die DSGVO-Front entwickelt, um dann zu überlegen, ob man überhaupt wieder online geht. Unzählige kleine Blogs örtlicher Feuerwehren oder Rotkreuzler, Näh- und Handarbeitsblogs oder zum Austausch von Tipps und Tricks mit Modelleisenbahnen, Kochrezepten, Modellflugzeugen, Oldtimer-Aufbereitung und Imkererfahrungen sterben schweigend. Niemand hat Zeit und Geld, sich mit dem tödlichen Monster DSGVO einzulassen.
    Gemeindeleben und der mitmenschliche Umgang: Und immer droht die DSGVO
Schulleiter und Vereine, die bisher gut mit Telefonlisten und Telefonketten gearbeitet haben, müssen jetzt von jedem ein schriftliches Einverständnis einholen. Und personenbezogenen Daten dürfen überhaupt wie gespeichert sein? Wie geht eine Schule mit hunderten von Schülerdaten um? Und was ist mit ehemaligen Schülern?
Das führte dazu, das bei vielen Vereinen der gesamte Vorstand vorsichtshalber zurücktrat, weil niemand Lust hatte, mit seinem gesamten Privatvermögen für eventuelle Fehler oder Falschformulierungen einzustehen. Nimmt man die DSGVO wirklich genau, müsste jeder Vereinsvorstand zu jedem einzelnen Mitglied fahren und es bitten, eine Erlaubnis zu unterschreiben, dass man ihm einen Brief an seine Postadresse schreiben darf. Bei nicht selten über hundert Vereinsmitgliedern wäre das ein Vollzeitjob für zwei Monate mindestens.
Sehr schön exerziert auch die Seite Datenschutz-Notizen eine mögliche Terminabsprache bei einem Arzt durch:
Stellen Sie sich folgende Situation in einer Arztpraxis vor:
Frau Müller: „Gemeinschaftspraxis Schulze und Meyer, Sie sprechen mit Frau Müller. Guten Morgen, was kann ich für Sie tun?“
Herr Beyroth: „Beyroth, guten Morgen. Das ist ja echt schwierig, bei Ihnen durchzukommen. Es ist ja permanent besetzt.“
Frau Müller: „Ja, es ist gerade viel los, Grippewelle und dann das neue Datenschutzrecht.“
Herr Beyroth: „Datenschutzrecht? Naja, ich brauche einen Termin zur Auffrischung der Tetanus-Impfung.“
Frau Müller: „Waren Sie schon mal bei uns?“
Herr Beyroth: „Nein, ich bin neu in der Stadt und suche einen neuen Hausarzt.“
Frau Müller: „Sie haben Glück, wir nehmen noch neue Patienten auf.“
Herr Beyroth: „Das klingt gut. Ich könnte am 20.3., 8:00 Uhr. Ginge das?“
Frau Müller: „Ja, das ginge. Bevor ich Sie bzw. den Termin in unser System aufnehmen kann, muss ich Sie über den Datenschutz informieren. Das ist jetzt Pflicht, weil Sie noch nicht bei uns waren. Also:
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Gemeinschaftspraxis Dr. med. Paul Schulze und Dipl. med. Johann Meyer. Datenschutzbeauftragter ist Herr Peter Müller. Sie erreichen ihn unter 0421/ 123456. Zweck der Datenverarbeitung ist die Vorbereitung und Durchführung eines Behandlungsvertrages. Wir speichern die Daten für 10 Jahren, aufgrund § 9 Musterberufsordnung Ärzte und § 603f Bürgerliches Gesetzbuch.
Herr Beyroth: „Sind Sie fertig?“
Frau Müller: „Nein. Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Datenübertragbarkeit.“
Herr Beyroth: „Ich will doch nur einen Termin.“
Frau Müller: „Den bekommen Sie auch gleich. Sie können sich noch bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht datenschutzkonform verarbeiten. Das wäre Frau Dr. Sommer, Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven, Tel.: 0471 596 2010.“
Herr Beyroth: „Aber sie machen doch sicher alles datenschutzkonform?“
Frau Müller: „Natürliche, aber ich muss sie darauf hinweisen. So. Fertig. Nun zu Ihrem Termin. Ich habe Sie am 20.3. um 8 Uhr bei Herrn Dr. Schulze eingetragen.“
Herr Beyroth: „Endlich! Vielen Dank. Bis dann.“
Die Erzdiözese Freiburg setzt die Übertragung von ausgewählten Gottesdiensten im Internet vorerst aus: „Um diesen Dienst rechtskonform bereitzustellen, müsste vorher von allen an der Liturgie Mitwirkenden (Zelebranten, Ministranten, Lektoren, Sänger…) sowie von allen Gottesdienstbesuchern einzeln eine persönliche Zustimmung zur Übertragung eingeholt und diese dokumentiert werden – das ist nicht durchführbar. Um rechtskonform zu handeln, verzichtet das Erzbistum Freiburg deshalb bis auf weiteres auf Live-Übertragungen. Dies betrifft bereits auch die geplante Übertragung am kommenden Hochfest des Leibes und Blutes Christi (Fronleichnam) am kommenden Donnerstag (31. Mai 2018).“
  Neue Möglichkeiten für Betrüger: Die DSGVO macht’s möglich
Woran unsere weisen und weitsichtigen Politiker offenbar auch nicht gedacht haben, ist, dass sie damit eine völlig neue Spielwiese für Betrüger geschaffen haben, die nämlich mit solchen Gefälschten Opt-In-Datenschutz-Mails an die doch zu schützenden Bürger herantreten und genau die allerwichtigsten und schützenswertesten Daten mit dieser Nummer ergaunern und schweren Schaden anrichten: Die persönlichen Login-Daten für Amazon, Bankkonten, Googlekonten, Paypal und so weiter:
  Merkel will angeblich „lockern“, aber keiner weiß, wie, ob und wann
Von der im letzten Moment beabsichtigten Lockerung der irrsinnigsten DSGVO-Vorschriften für jeden Gemüseverkäufer ist nicht mehr viel zu hören. Frau Bundeskanzlerin ließ ein wohldosiert formuliertes Geschwurbel ab, was aber genau gar nichts sagt:
Natürlich brauchen wir Datensouveränität bei den einzelnen Menschen. Die Richtlinie darf aber nicht dazu führen, dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel ist. Die Arbeit mit großen Datenmengen, das so genannten Big Data Management, ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und damit zentral für die weitere Entwicklung des Landes.
Eine geradezu klassische, merkelsche Worthülse ohne Inhalt und Verbindlichkeit. Man wartet wahrscheinlich vergebens auf irgendeine brauchbare Aktion aus Berlin. Auch von den Parlamentariern, die uns das alles eingebrockt haben, wird keine Hilfe kommen.
  Politik – Die Unbestechlichen Niki Vogt Quelle
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hoesmann-blog · 8 years ago
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In der Zeitung "Welt" durfte ich mich in der Samstagsausgabe ausführlich zum #Datenschutz bei #Videoüberwachung äußern. Freue mich, dass ich als #Experte für #Medienrecht und Datenschutzrecht vorgestellt wurde ☺👍 ____ #Medialaw #expert #Interview #news #newspaper #lawyer #Anwalt #dataprotection (hier: Kanzlei Hoesmann)
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kilianlenard · 2 years ago
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Das Datenschutzrecht umfasst Gesetze, Regeln und Praktiken zum Schutz der Privatsphäre, die Eingriffe in die Privatsphäre durch die Erfassung, Speicherung und Übertragung personenbezogener Daten minimieren. Datenschutz bezieht sich auf den angemessenen Umgang mit Daten und beschreibt, wie ein Unternehmen oder ein Nutzer entscheidet, welche Daten mit Dritten geteilt werden sollen und mit wem. Lesen Sie den vollständigen Blog für weitere Informationen.
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kilianlenard · 2 years ago
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Es gibt jetzt mehr Kontrolle über die personenbezogenen Daten von EU-Bürgern. Alle Websites in diesem Bereich müssen die neuen Normen für personenbezogene Daten einhalten. Benötigen Sie Unterstützung bei der Gesetzgebung? Sprechen Sie mit Kilian Lenard, einem der besten IT-Anwälte in der Region.
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kilianlenard · 2 years ago
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Noch nie war die Datensicherheit so wichtig wie heute. Im Zuge der Pandemie sind wir noch stärker digital vernetzt und damit angreifbarer geworden. Damit steigt auch die Bedeutung eines Anwalts für Datenschutz, denn Datensicherheit ist nicht einfach zu verstehen.
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kilianlenard · 2 years ago
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Kilian Lenard, Rechtsanwalt für Datenschutz, ist seit über 20 Jahren im Bereich des Internetrechts tätig. Er konzentriert sich auf werbende Startups und Technologieunternehmen und hat Expertise in jedem Bereich des Internetrechts, einschließlich Vertragsrecht, Markenanmeldungen, Fotorecht und Recht für Startups.
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kilianlenard · 2 years ago
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Ein Anwalt für Datenschutzrecht kann Sie zu den verschiedenen Gesetzen des Datenschutzrechts sowie zu den Inhalten des Impressums beraten. Dazu gehört, was in den Vorschriften geregelt ist, Verstöße zu vermeiden und die Regeln des Datenschutzgesetzes 2018 zu beachten. Lesen Sie den vollständigen Blog für weitere Informationen.
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svenerd · 4 years ago
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Neuer Medienstaatsvertrag: Das ändert sich für YouTuber und Twitch-Streamer | RA Christian Solmecke
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Neuer Medienstaatsvertrag: Das ändert sich für YouTuber und Twitch-Streamer | RA Christian Solmecke Der Rundfunkstaatsvertrag ist seit dem 07. November 2020 Geschichte. Abgelöst wurde er nun durch den neuen Medienstaatsvertrag. Damit hat der Gesetzgeber auf den digitalen Wandel in Rundfunk und Medien reagiert. Was das für YouTuber, Twitch-Streamer oder auch jeden, der auf Google, Facebook und Twitter unterwegs ist, bedeutet, erfahrt ihr in diesem Video.
Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (https://bit.ly/35aOBq4). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Virtueller Kanzlei-Rundgang: wbs.law/rundgang
Startet euren Rundgang in 3D und 360°durch die Kanzlei WBS (inkl. YouTube-Studio)
▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Social Media-Kanäle von WBS
Wir freuen uns, wenn du uns auch auf unseren weiteren Social Media Kanälen besucht und uns dort folgst. Jeder unserer Kanäle steht für sich und bringt dir garantiert einen Mehrwert.
▬Recht2Go auf Instagram▬ Auf unserem neuen Instagram-Kanal Recht2Go räumen wir täglich mit Rechtsirrtümern auf und präsentieren dir rechtliche Life-Hacks. I&U TV (produziert stern TV) kümmert sich um Realisation, Verpackung und Produktion des Ganzen. Es gibt es jede Woche ein Oberthema, zu dem wir dich täglich mit spannenden Infos versorgen. Im Mittelpunkt werden Instagram-Stories mit all den inzwischen vorhandenen Funktionen wie z.B. Quizelementen stehen. Dazu begleitend: Instagram-Posts und IGTV-Langvideos. Aha-Momente sind vorprogrammiert! Folge uns auf Recht2Go und du kannst vor deinen Freunden mit neuem Wissen glänzen. Hier der Link:
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▬Discord▬ Unser Discord-Server dient insbesondere der Unterstützung dieses YouTube Kanals. Nutzerfragen, Challenges, Themenvorschläge – all das kannst du dort posten und natürlich Gleichgesinnte treffen und dich austauschen. Schau gerne vorbei. Hier der Link:
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▬Kontakt▬ Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: [email protected]
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from WordPress https://svenerd.de/neuer-medienstaatsvertrag-das-aendert-sich-fuer-youtuber-und-twitch-streamer-ra-christian-solmecke/
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patentanwalt-reinert · 7 years ago
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Im Rahmen seiner Medienkooperation mit Digital kompaktveröffentlicht deutsche-startups.de regelmäßig die Podcasts von digital kompakt. In der diesigen Episode diskutiert digital kompakt-Macher Joel Kaczmarek mit IT-Anwalt Kai-Uwe Plath, was sich hinter der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die ab Mai EU-weit gilt, verbirgt. Große Teile der DSGVO sind tatsächlich dem in Deutschland geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) entlehnt, doch bislang haben sich die Betreiber von Websites kaum daran orientiert. Das soll sich nun, zusätzlich zu weiteren Auflagen, ändern. Die Daten der Nutzer sollen stärker geschützt werden – was sicherlich angesichts aktueller Datenmissbrauchsskandale einen wichtigen Schritt darstellt. Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung – wie TLS/SSL-Verschlüsselung, Datenverarbeitung, externe Ressourcen und Cookies – werden von Plath erläutert und an Fallbeispielen erklärt. Zudem zeigt der Experte auf, was Unternehmen mit Inkrafttreten der DSGVO konkret tun müssen. Der Podcast in der Übersicht: 00:00 – 03:21 | Vorstellungsrunde und Einführung ins Thema 03:22 – 07:08 | Woher kommt das Datenschutzrecht? 07:09 – 08:33 | Der juristische Knackpunkt: Daten gegen Geld 08:34 – 11:27 | Warum eine Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)? 11:28 – 16:53 | Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Praxis 16:54 – 19:56 | Die Öffnungsklauseln der DSGVO 19:57 – 24:17 | Wann sind personenbezogene Daten als solche zu werten? 24:18 – 27:15 | Das Tracking von IP-Adressen 27:16 – 31:02 | Kritische und unkritische Geschäftsmodelle 31:03 – 34:14 | Fallbeispiel: Viedeoüberwachung im ÖPNV 34:15 – 36:55 | Die Bußgelder der neuen DSGVO 36:56 – 40:24 | Was müssen Unternehmen jetzt tun? Abonnieren: Die Podcasts von digital kompakt können bei Spotify, bei iTunes, auf SoundCloud oder per RSS-Feed abonniert und abgespielt werden – so können Sie die Podcasts ganz bequem via Smartphone in Podcast-Apps abonnieren und hören. Kennt Ihr schon unseren #StartupTicker? Der #StartupTicker berichtet tagtäglich blitzschnell über die deutsche Start-up-Szene. Schneller geht nicht! Mehr Startup-Substanz im Newsfeed – folgt ds auf Facebook Startup-Jobs: Auf der Suche nach einer neuen Herausforderung? In der unserer Jobbörse findet Ihr Stellenanzeigen von Startups und Unternehmen. Foto (oben): Shutterstock
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